Gym-Regeln & AGB

Gym Regeln

  • Höflichkeit und Respekt stehen bei uns an erster Stelle.
  • Wir betreten die Matten NUR barfuss, mit sauberen und gewaschenen Füssen.
  • Aus hygienischen Gründen nehmen wir zu jedem Training ein eigenes, grosses und gewaschenes Handtuch mit.
  • Wir erscheinen in sauberer und gewaschener Bekleidung zum Training.
  • Wir halten stets alle unsere Finger- und Fussnägel kurz geschnitten wegen der Verletzungsgefahr unserer Trainingspartner!
  • Wir bringen zu jedem Training unsere persönliche Ausrüstung mit: Boxhandschuhe, Schienbeinschoner, Zahnschutz, Tiefschutz (Herren) und Springseil.
  • Wir entfernen jeglichen Schmuck vor dem Training. Wer Piercings trägt, haftet selber für das erhöhte Verletzungsrisiko.
  • Bei zwischenmenschlichen Unstimmigkeiten tragen wir keine Konflikte auf den Matten aus.
  • Wir hinterlassen die Garderoben, Duschen und WCs stets sauber und aufgeräumt.
  • Es ist eine Ehrensache, dass wir die konsumierten Riegel und Getränke bezahlen.
  • Wenn du den Universal Fight Club verlässt, bist du unsere Visitenkarte. Wir verhalten uns deshalb auch ausserhalb des Gyms respektvoll und anständig.

HIT HARD AND STAY FRIENDLY.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Universal Fight Club

Beim Abschluss eines Vertrags mit dem Universal Fight Club (gleichbedeutend mit dem Inhaber und Trainer Raffael Bliggenstorfer resp. für das Fitboxen mit Marina Bliggenstorfer) erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag bestätigt er/sie, diese AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
 

  1. Anmeldung / Bezahlung

Die schriftliche Anmeldung mit dem offiziellen Anmeldeformular ist verbindlich und die Bezahlung des gewählten Abonnements zwingend vor Trainingsbeginn  

  1. Zulassung zum Training / Ausschluss

Die Zulassung zum Training erfolgt nur, wenn der/die Teilnehmer/in keine Vorstrafen wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen hat. Ein Strafregisterauszug kann jederzeit vom Universal Fight Club verlangt werden. Die Kosten für die Anforderung des Strafregisterauszugs trägt der/die Teilnehmer/in.

Der Universal Fight Club behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Weiter kann er Teilnehmer/innen bei Nichtbefolgen der Regeln vom Unterricht ausschliessen. Dabei haben diese keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Abonnementskosten.  

  1. Folge bei falschen Angaben

Nicht korrekte Angaben bezüglich Alter oder Anderem sowie das Verheimlichen von relevanten Vorstrafen haben den sofortigen Ausschluss vom Training ohne Rückerstattung der Abonnementskosten zur Folge.  

  1. Ausschluss von Teilnehmenden

Der Universal Fight Club behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Weiter kann er Teilnehmer/innen bei Nichtbefolgen der Regeln vom Unterricht ausschliessen. Dabei haben diese keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Abonnementskosten.  

  1. Haftung und Versicherung

Der/die Teilnehmer/in ist sich bewusst, dass physisches Training stets ein gewisses gesundheitliches Risiko mit sich bringt. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung (private Unfallversicherung oder NBU) ist Sache der Teilnehmenden und wird empfohlen. Der Universal Fight Club lehnt jegliche Haftung für Schäden, die im Rahmen des Trainings entstehen können, ab. Damit zusammenhängende Forderungen können somit nicht geltend gemacht werden.  

Das 10er-Abo für das Fitboxen ist während drei Monaten gültig. Danach verfällt das Abonnement und bereits bezahlte Lektionen können nicht mehr nachgeholt werden. Nicht in Anspruch genommene Lektionen werden nach Ablauf des Abonnements nicht rückvergütet. Bei Schliessungen des Universal Fight Clubs aufgrund von Ferien wird die entsprechende Zeit der Gültigkeit gutgeschrieben.  

  1. Trainingsausfall aufgrund höherer Gewalt

Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die der Universal Fight Club nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat der/die Teilnehmer/in weder einen Anspruch auf Beitragsrückzahlung noch auf Schadenersatz.

  1. Kündigung / Verlängerung Mitgliedschaft

Soll das Abonnement nicht weiter verlängert werden, so muss der/die Teilnehmer/in spätestens 30 Tage vor Ablauf des Abos schriftlich kündigen (per Brief oder E-Mail). Ohne Kündigung wird der Platz in der Gruppe extra für der/die Teilnehmerin frei behalten und das Abonnement somit automatisch verlängert. Ohne rechtzeitige Kündigung wird der volle Betrag geschuldet, unabhängig davon, ob der/die Teilnehmerin am Training noch teilnimmt oder nicht. Änderungen der Preise bei Wechseln in eine andere Kursperiode werden vorbehalten.

  1. Absenzen wegen Krankheit/Unfall/Militär

Für versäumte Kursstunden erfolgt grundsätzlich keine Beitragsrückzahlung. Kann der/die Teilnehmer/in jedoch aufgrund von Krankheit, Unfall oder obligatorischem Militärdienst länger als 4 Wochen am Stück nicht mehr am Training teilnehmen, so wird die Laufzeit des angebrochenen Abonnements um die Absenzen-Dauer verlängert. Dies jedoch nur, wenn der/die Teilnehmer/in ein entsprechendes Arztzeugnis bzw. einen Marschbefehl vorweisen kann. Rückerstattungen von bereits bezahlten Leistungen sind nicht möglich.  

  1. Reduzierte Öffnungszeiten

Während der Sommer- und Weihnachtsferien bleibt der Universal Fight Club geschlossen. An Feiertagen oder während der Schulferien kann der Trainingsplan reduziert werden. Dies wird rechtzeitig kommuniziert. Ausserordentliche Schliessungen sind unter Vorbehalt der rechtzeitigen Bekanntgabe möglich. Die Ferien und Feiertage sind bereits in den Abo-Preisen miteingerechnet (Ausnahme: 10er-Abos und 3-Monats-Abos, deren Laufzeit in die Ferien des Universal Fight Clubs fallen, werden um die entsprechende Ferienzeit verlängert).  

  1. Datenschutz

Der Universal Fight Club verpflichtet sich, alle erhaltenen persönlichen Daten absolut vertraulich zu behandeln. Sämtliche erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen dem Datenschutz.  

  1. Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial

Für den Social Media- und Internetauftritt des Universal Fight Clubs wird gegebenenfalls Bildmaterial von Kursen erstellt. Auf diesem veröffentlichten Bildmaterial können Teilnehmer/innen als Teil der Kursgruppe abgebildet werden. Mit der Unterzeichnung dieser Bedingungen erklärt sich der/die Teilnehmerin mit der Veröffentlichung von solchem Bildmaterial ausdrücklich einverstanden; vorbehalten bleibt der ausdrückliche, schriftliche Widerruf dieser Einwilligung.

  1. Gerichtsstand und Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten AG. Es gilt Schweizerisches Recht.